Selbstanzeigeberatung ist gefährlich. Nicht nur für den Mandanten, sondern auch für den Berater, wenn sich die für den Mandanten erstellte Selbstanzeige hinterher als unwirksam herausstellt. Das LG Saarbrücken (Urt. v. 23.01.2012, 9 O 251/10) beispielsweise hat einen Steuerberater (Beklagter) in einem solchen Fall zum Schadensersatz i. H. v. ca. 150.000 € gegenüber seinem (ehemaligen) Mandanten verurteilt. (mehr …)
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Pflichtverletzungen von Berufsträgern – neue Erlasse über Mitteilungspflichten der Finanzbehörden
Die Regelungen zu Mitteilungspflichten der Finanzbehörden über Berufspflichtverletzungen von Berufsträgern (insb. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare) gegenüber der zuständigen Kammer (z. B. Steuerberaterkammer) sind durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. Januar 2012 neu geregelt worden.