Bankdaten-CD und Hartz IV

Auch die Sozialrechtler werden zunehmend mit Daten-CDs (Bankdaten) konfrontiert. Im Fall des LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018, L 13 AS 77/15, hatte jemand „Hartz IV“ bezogen, obwohl er auf einem Schweizer Bankkonto beträchtliche Summen liegen hatte. Nach Ankauf einer Bankdaten-CD durch das Land Rheinland-Pfalz wurde das Konto bekannt und das Jobcenter forderte die Leistungen zurück. Zu Recht, so das LSG. Solche Bankdaten-CDs seien auch im sozialgerichtlichen Verfahren verwertbar.

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