Transparenz ist mir besonders wichtig. Meine Mandantinnen und Mandanten sollen von Anfang an wissen, was die anwaltliche Dienstleistung kostet.
Ich nenne konkrete Zahlen und erstelle vor der Auftragserteilung eine individuelle Kosteninformation.
Nachfolgend finden Sie eine erste Orientierung zu den Anwaltskosten (Stand: 13.02.2025):
Erstberatung
Für eine Erstberatung zu einer Haftungsanhörung oder einem Haftungsbescheid – auch schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder per Video-Konferenz – berechne ich pauschal 300,00 € (inkl. USt).
Sonstige Beratung
Viele Fragen lassen sich nicht im Rahmen einer Erstberatung klären, sondern erfordern eine darüber hinaus gehende Beratung, die ich nach Zeitaufwand abrechne (Stundensatz: 300,00 € bis 400,00 € netto zzgl. USt, Abrechnung minutengenau).
In manchen Fällen kommt auch eine Pauschale in Betracht.
Beispiel Es sollen zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Haftungsbescheid geprüft werden (mit schriftlicher Einschätzung), bevor Einspruch eingelegt wird. Für diese Beratung wird eine Pauschale von 750,00 € (inkl. USt) vereinbart. Die tatsächliche Pauschale kann je nach Komplexität des Falles höher oder niedriger ausfallen. |
Steuerstreit
Mandate im Steuerstreit (z. B. Vertretung in der Betriebsprüfung, Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, Klageverfahren vor dem Finanzgericht) rechne ich nach Zeitaufwand ab (Stundensatz: 300,00 € bis 400,00 € netto zzgl. USt, Abrechnung minutengenau).
Beispiel Im Einspruchsverfahren entsteht ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 5 bis 10 Stunden. Bei einem Stundensatz von 300,00 € netto (zzgl. USt) ist daher mit Anwaltskosten zwischen 1.500,00 € und 3.000,00 € netto (zzgl. USt) zu rechnen, also ca. 1.800,00 € bis 3.600,00 € brutto (inkl. USt). Der durchschnittliche Zeitaufwand beruht auf Erfahrungswerten. Der tatsächliche Zeitaufwand kann je nach Komplexität des Falles höher oder niedriger ausfallen. |
Als Mindestvergütung rechne ich jedoch mit den Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese Gebühren richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.
Beispiel Das Einspruchsverfahren richtet sich gegen einen Haftungsbescheid, in dem das Finanzamt eine Haftungssumme von 200.000,00 € geltend macht. Der Haftungsbescheid soll insgesamt abgewehrt werden, weil der Haftungstatbestand nicht erfüllt oder die Haftungsschuld verjährt ist. Dann sind die 200.000,00 € der Gegenstandswert. Auf Basis dieses Gegenstandswertes ist mit Anwaltskosten von ca. 2.900,00 € netto (zzgl. USt), also ca. 3.450,00 € brutto (inkl. USt) zu rechnen. |
Steuerstrafverteidigung
Die Verteidigung in Steuerstrafsachen – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht – rechne ich nach Zeitaufwand ab (Stundensatz: 300,00 € bis 400,00 € netto zzgl. USt, Abrechnung minutengenau).
Beispiele Auch im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entsteht ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 5 bis 10 Stunden. Bei einem Stundensatz von 300,00 € netto (zzgl. USt) ist daher mit Anwaltskosten zwischen 1.500,00 € und 3.000,00 € netto (zzgl. USt) zu rechnen, also ca. 1.800,00 € bis 3.600,00 € brutto (inkl. USt). Dagegen ist der durchschnittliche Zeitaufwand im gerichtlichen Steuerstrafverfahren schon deutlich höher. Hier sind 15 bis 25 Stunden einzuplanen, so dass bei einem Stundensatz von 300,00 € netto (zzgl. USt) mit Anwaltskosten zwischen 4.500,00 € und 7.500,00 € netto (zzgl. USt) zu rechnen ist, also ca. 5.400,00 € bis 9.000,00 € brutto (inkl. USt). Der durchschnittliche Zeitaufwand beruht auf Erfahrungswerten. Der tatsächliche Zeitaufwand kann je nach Komplexität des Falles höher oder niedriger ausfallen. |
Vorschuss
Für meine Tätigkeit berechne ich einen angemessenen Vorschuss. Die Höhe des Vorschusses ist abhängig vom Einzelfall. Sie erhalten auch hierzu vor Auftragserteilung eine konkrete Information.
Beispiele Für die Vertretung in der Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht ist ein Vorschuss in Höhe von 750,00 € bis 2.500,00 € (inkl. USt) einzuplanen. Für die Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist ein Vorschuss in Höhe von 1.500,00 € bis 2.500,00 € (inkl. USt) einzuplanen, für die Verteidigung im gerichtlichen Steuerstrafverfahren in Höhe von 3.500,00 € (inkl. USt). Der tatsächliche Vorschuss kann je nach Komplexität des Falles höher oder niedriger ausfallen. |