Grunderwerbsteuer: Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.02.2014, Az.: II R 46/12, entschieden, dass eine Erbengemeinschaft grunderwerbsteuerrechtlich ein selbständiger Rechtsträger sein kann. Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht www.steueranwalt-leipzig.de