Steuerhinterziehung: Selbstanzeige wird eingeschränkt
Die Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung am 09.05.2014 Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Im wesentlichen soll der bisherige „Strafzuschlag“ schon ab 25.000 € (bisher: 50.000 €) Hinterziehungsbetrag greifen; zudem soll der „Strafzuschlag“ – abhängig vom Hinterziehungsbetrag – auf 15 bzw. 20 % steigen (bisher: einheitlich 5 %).