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Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Unternehmer müssen bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Vorauszahlung entrichten. Ist Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat, dann ist die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember bis zum 10.01. des Folgejahres zu entrichten. In welche Einnahmen-Überschuss-Rechnung? In der Praxis kommt es bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern immer wieder zum Streit…
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