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Neuregelung der Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen (§ 233a AO)

Gemäß § 233a AO sind Steuernachforderungen und Steuererstattungen zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt grundsätzlich für alle Zinsen nach der AO „für jeden Monat einhalb Prozent“, also 6 Prozent pro Jahr (§ 238 Abs. 1 S. 1 AO). Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes Aufgrund des „strukturellen Niedrigzinsniveaus“ zweifelte der…
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