Fachanwaltslehrgang Strafrecht absolviert

Um mein steuerSTRAFrechtliches Profil zu schärfen, habe ich den Fachanwaltslehrgang Strafrecht an der Fernuniversität Hagen absolviert.

2 Kommentare

  1. Anonymous

    Würden Sie die Erfahrungen betr Inhalt, Ablauf, Organisation und Mehrwert teilen?

  2. RA Deutschendorf

    In meinem zweiten Leben würde ich einen Präsenz-Lehrgang bevorzugen.

    Das Fernuni-Prinzip ist, dass man sich anhand von zur Verfügung gestellten Skripten alle Themen selbst erarbeitet und dazu Einsendearbeiten abliefert. Wenn diese in der erforderlichen Anzahl bestanden wurden, wird man zu den Abschlussklausuren (3) zugelassen.

    Die Skripten waren inhaltlich und vom Layout her sehr durchwachsen: Zum Teil gut, zum Teil grottenschlecht und veraltet und das Arbeiten damit war zum Teil frustrierend. Gerade beim (damaligen) Skript zum Steuerstrafrecht (mein Steckenpferd) fielen mir einige grobe Schnitzer auf.

    Nach meinem Eindruck haben die Skripten auch nicht wirklich auf die Abschlussklausuren vorbereitet. Z. T. wurden Meinungsstreitigkeiten abgefragt, bei denen man sich als Praktiker veralbert und ins Studium zurückversetzt vorkommt.

    Nachdem die Themen der Abschlussklausuren vorher etwas eingegrenzt wurden (z. B. „Tötungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte“), habe ich mich vorsichtshalber noch mit anderer Literatur (Fischer, StGB & Co.) vorbereitet.

    Die Organisation war durchweg gut. Fragen per E-Mail wurden mehr oder weniger zeitnah beantwortet. Die Korrekturen der Einsendearbeiten kamen zügig zurück. Termine für Abschlussklausuren (2 x jährlich) mussten mehrmals verschoben werden, was problemlos möglich war. Schade, dass die Abschlussklausuren nur zentral in Hagen geschrieben werden können.

    Das Preis-Leistungs-Verhältnis war OK. Auch bei einem Präsenz-Lehrgang kann man schlechte Dozenten und Skripten dabei haben.

    Vorteil des Fern-Lehrgangs ist die freie Zeiteinteilung, was aber viel Disziplin und Motivation voraussetzt. Allerdings hatte ich die zeitliche Belastung überschätzt. Im beruflichen Alltag findet man dauernd wichtige Gründe, das Durcharbeiten des nächsten Skriptes und die nächste Einsendarbeit auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Ich war auch mehrmals kurz davor, „hinzuschmeißen.“ Bei einem Präsenz-Lehrgang besteht diese Gefahr so nicht.

    Für die Praxis habe ich vor allem im Verfahrens- und Revisionsrecht einiges an neuen Ideen mitgenommen.

    Natürlich ist meine Einschätzung sehr subjektiv. Ich bin strafrechtlich auch ausschließlich im Steuerstrafrecht tätig und habe auf anderen Gebieten – z. B. Kapital-, Verkehrs- und BTM-Strafsachen – keinerlei praktische Erfahrungen. Für Praktiker auf diesen und anderen Gebieten ist es möglicherweise einfacher.

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