Betriebsprüfung bei Berufsgeheimnisträgern und unbestimmte Vorlageverlangen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.10.2009, Az. VIII R 78/05, entschieden, dass ein Verlangen des Finanzamtes zur Vorlage von Unterlagen in der Betriebsprüfung rechtswidrig und nicht vollstreckbar ist, wenn sich der Regelungsgehalt des Vorlageverlangens auch nicht durch Auslegung unter Berücksichtigung der dem Adressaten bekannten Umstände hinreichend klar ermitteln…
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