Streitwertherabsetzung bei Klagen von Verbraucherverbänden
Mittwoch, 4. Mai 2011 21:04
Bei der gerichtlichen Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ermöglicht § 12 Abs. 4 UWG eine Herabsetzung des Streitwerts. Eine Streitwertherabsetzung kommt danach in Betracht, wenn die Sache nach Art und Umfang einfach gelagert ist oder wenn die Belastung einer der Parteien mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Beschluss vom 17. März 2011, Az. I ZR 183/09, entschieden, dass bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tätig und auf die Finanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen sind, eine Herabsetzung des Streitwerts nach § 12 Abs. 4 UWG häufiger und in stärkerem Maße in Betracht komme als bei Klagen von Wettbewerbsverbänden.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Verfahrens-/Prozessrecht, Wettbewerbsrecht | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf