Tag Archive: Steuerrecht

Falscher Adressat: Finanzamt muss Umsatzsteuerbescheide für nichtig erklären

Umsatzsteuerbescheide für eine (zweigliedrige) GbR Mein Mandant erhielt Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2007-2009, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrafen, an der mein Mandant in diesen Jahren neben einem weiteren Gesellschafter beteiligt war. Die Umsatzsteuerbescheide waren an meinen Mandanten mit dem Zusatz „Für Sozietät … & …“ adressiert. Die GbR…
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Versuchte Steuerhinterziehung: Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, die Einkommensteuererklärung für 2012 nicht abgegeben und dadurch versucht zu haben, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 30.000 € verkürzt zu haben. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) beabsichtigte daher, beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl gegen meinen Mandanten zu beantragen. Nachdem ich mich als Verteidiger bestellt,…
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Vertiefungsseminar Bilanzen

Am 07.06.2016 nahm ich am Seminar „Bilanzen lesen und verstehen (Vertiefung)“ teil. Hier ging es überwiegend um Bilanzanalyse und Kennzahlen.

Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

Der BFH hat in einem Beschluss vom 16.03.2016, Az. V B 89/15, bestätigt, dass der Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung gemäß § 171 Abs. 5 AO (Ablaufhemmung) grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zulässig ist. Es komme somit nicht darauf an, dass die Änderungsbescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach…
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Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Vorbehalt der Nachprüfung

Lesetipp: Rose, Dirk, Haftung im Steuerrecht – Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung nach § 166 AO im Haftungsverfahren, wenn ein Vorbehalt der Nachprüfung besteht? – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 22.04.2015 – XI R 43/11, BStBl. II 2015, 755 = DStRE 2015,941, in: DStR 2016, 1152

Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO: Änderung des AEAO

Durch BMF-Schreiben vom 23.05.2016 wurden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) Erläuterungen zur Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO eingefügt. Insbesondere ist eine Abgrenzung zur Selbstanzeige (§ 371 AO) enthalten.

Schlüsselqualifikationen für die Selbstanzeigeberatung bei Steuerhinterziehung

„Eine Durchdringung des Selbstanzeigerechts sowohl in der rechtlichen als auch in der praktischen Behandlung“ ist „nur bei grundlegendem Verständnis des Steuerstrafrechts möglich … Konkret bedeutet dies, dass der Berater nicht nur die materiell-rechtlichen Vorschriften der jeweiligen in Betracht kommenden Einzelsteuergesetze beherrschen muss. Darüber hinaus sollte er auf der Klaviatur des…
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