Keine steuerfreie Telefonnutzung durch Freiberufler
Mittwoch, 26. März 2008 23:47
Die private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch Freiberufler ist nicht steuerfrei. Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz.
@ BFH, Urteil vom 21.06.2006, XI R 50/05
Fundstelle(n): BStBl II 2006, 715
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Einkommensteuer, Hardware | Kommentare deaktiviert | Autor: RA Deutschendorf