Tag Archive: Nordsachsen

Eigenes Seminar „Einführung in die Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeigeberatung“

Am 12.05.2017 habe ich im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Sachsen ein 5stündiges Seminar mit dem Thema „Einführung in die Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeigeberatung“ in Leipzig gehalten. Schwerpunkte waren Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (Tathandlungen, Steuerverkürzung, Verfolgungsverjährung, Strafzumessung), Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens und ein Überblick über das Recht der Selbstanzeige.

Zitat der Woche: „Im Zweifel für den Angeklagten“

Ende 2016 wurden die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017 – neu aufgelegt. Die AStBV (St) sollen der einheitlichen Handhabung des Gesetzes dienen und die reibungslose Zusammenarbeit der zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten berufenen Stellen der Finanzbehörden untereinander, mit anderen Stellen der Finanzbehörden sowie…
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AStBV (St) 2017

Seit 01.12.2016 gelten die neuen Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017 (BStBl. I 2016, 1338).

Versuchte Steuerhinterziehung: Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, die Einkommensteuererklärung für 2012 nicht abgegeben und dadurch versucht zu haben, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 30.000 € verkürzt zu haben. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) beabsichtigte daher, beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl gegen meinen Mandanten zu beantragen. Nachdem ich mich als Verteidiger bestellt,…
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Vertiefungsseminar Bilanzen

Am 07.06.2016 nahm ich am Seminar „Bilanzen lesen und verstehen (Vertiefung)“ teil. Hier ging es überwiegend um Bilanzanalyse und Kennzahlen.

Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

Der BFH hat in einem Beschluss vom 16.03.2016, Az. V B 89/15, bestätigt, dass der Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung gemäß § 171 Abs. 5 AO (Ablaufhemmung) grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zulässig ist. Es komme somit nicht darauf an, dass die Änderungsbescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach…
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Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Vorbehalt der Nachprüfung

Lesetipp: Rose, Dirk, Haftung im Steuerrecht – Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung nach § 166 AO im Haftungsverfahren, wenn ein Vorbehalt der Nachprüfung besteht? – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 22.04.2015 – XI R 43/11, BStBl. II 2015, 755 = DStRE 2015,941, in: DStR 2016, 1152

Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO: Änderung des AEAO

Durch BMF-Schreiben vom 23.05.2016 wurden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) Erläuterungen zur Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO eingefügt. Insbesondere ist eine Abgrenzung zur Selbstanzeige (§ 371 AO) enthalten.