Abmahnung ohne Vorlage der Vollmacht
Mittwoch, 11. Mai 2011 23:24
Im Wettbewerbsrecht, aber z. B. auch im Urheberrecht (Stichwort: Filesharing), wird häufig eine Abmahnung versandt, ohne dass der abmahnende Anwalt eine Vollmacht beifügt. Häufig wird dann die Frage gestellt, ob eine solche Abmahnung trotzdem wirksam ist.
Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08. Die Vorlage einer Vollmacht sei zumindest dann nicht erforderlich, wenn – wie in der Praxis üblich – die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags (Stichwort: Unterlassungserklärung) verbunden wurde. § 174 S. 1 BGB sei dann auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Urheberrecht, Wettbewerbsrecht | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf