Einstweilige Verfügung RA Sandhage / Rauscher – Rückzieher auch vor dem Landgericht Hamburg
Dienstag, 14. Februar 2012 21:51
Ein nahezu identisches Verfahren wie vor dem Landgericht Dresden: Mein Mandant, ein Goldschmied, der u. a. über eBay Uhren verkauft, wurde Ende November 2011 mit einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg konfrontiert (Aktenzeichen: 312 O 578/11). Beantragt wurde die einstweilige Verfügung von Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin, der im Namen von George A. Rauscher („watchoo.de“) auftrat.
Gegenstand der einstweiligen Verfügung waren (angebliche) Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten und die (angeblich) unzulässige Verwendung bestimmter AGB-Klauseln. Gegen die einstweilige Verfügung legte ich für meinen Mandanten Widerspruch ein und beantragte die Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen (neues Aktenzeichen: 406 HKO 4/12). In meiner Widerspruchsbegründung machte ich u. a. geltend, dass die Rechtsverfolgung rechtsmissbräuchlich sei. Es wurde Termin zur mündlichen Verhandlung für den 10.02.2012 bestimmt.
Mit Schreiben vom 16.01.2012 teile Rechtsanwalt Sandhage mit, dass auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet werde. Der Termin am 10.02.2012 fand gleichwohl statt. Rechtsanwalt Sandhage erschien jedoch nicht, so dass ein Versäumnisurteil erging.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Abmahnung, Wettbewerbsrecht | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf