Tag Archive: BGH

„Strafbarkeitslücken“ im Steuerstrafrecht?

Nicht nur in strafrechtlichen Anfänger-Klausuren, auch in höchst(straf)richterlichen Entscheidungen taucht hin und wieder die Argumentation mit (angeblichen) „Strafbarkeitslücken“ auf. Ein bestimmtes Verhalten fällt zwar nicht so richtig unter einen Straftatbestand, es wird aber (trotzdem) als strafwürdig empfunden. Dann wird behauptet: Wenn das kein Diebstahl oder kein Betrug sei, dann bestünden…
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BGH bestätigt: Keine Einziehung bei nur versuchter Steuerhinterziehung

Der BGH hat seine Entscheidung vom 08.03.2022, 1 StR 360/21, bestätigt, wonach die Einziehung gemäß §§ 73ff. StGB die Vollendung der Tat (also eine vollendete Steuerhinterziehung) voraussetzt. Der bloße Versuch der Steuerhinterziehung genügt nicht. „Hinsichtlich der Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2014 hat der Angeklagte die Steuerhinterziehung jedoch lediglich versucht …,…
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Keine Einziehung bei versuchter Steuerhinterziehung

Hat der Straftäter durch die Straftat einen Vermögensvorteil erlangt, soll er diesen nicht behalten dürfen. Der Vermögensvorteil wird ihm wieder weggenommen (Vermögensabschöpfung bzw. Einziehung). Streitig war, ob auch bei einer nur versuchten Steuerhinterziehung eine Einziehung möglich ist. OLG Celle: Einziehung auch bei versuchter Steuerhinterziehung möglich Hat der Täter oder Teilnehmer…
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Cum-Ex-Leerverkäufe und Steuerhinterziehung – Einziehung bei verjährten Steuerforderungen auch rückwirkend zulässig

Die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften ist Steuerhinterziehung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 28.07.2021, 1 StR 519/20. Zugleich hatte der BGH über die Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Einziehung von Taterträgen zu entscheiden. Cum-Ex-Leerverkäufe und Steuerhinterziehung Das Thema „Cum-Ex“ ist komplex. Der BGH entschied in einem…
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Verfassungsbeschwerde gegen erstes Cum-Ex-Urteil des BGH unzulässig

Mit Urteil vom 28.07.2021, 1 StR 519/20, entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber dem Finanzamt auf Grundlage von Cum-Ex-Leerverkäufen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. In dem BGH-Urteil war u. a. auch die Einziehung von Taterträgen gegenüber einer beteiligten Bank bestätigt worden. Hiergegen hatten Anteilseigner…
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Einziehungsentscheidung – Richterlicher Hinweis erforderlich

Hat der Straftäter durch die Straftat einen Vermögensvorteil erlangt, soll er diesen nicht behalten dürfen. Der Vermögensvorteil wird ihm wieder weggenommen (Vermögensabschöpfung bzw. Einziehung). Zur Sicherung der Einziehung, die erst bei einer strafrechtlichen Verurteilung angeordnet wird, kann als vorläufige Maßnahme schon im Ermittlungsverfahren der Vermögensarrest angeordnet werden, z. B. durch…
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BGH: Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung strafbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28.07.2021, 1 StR 519/20, die Entscheidung der Vorinstanz (LG Bonn, Urteil vom 18.03.2020, 62 KLs – 213 Js 41/19 – 1/19) bestätigt, wonach „… die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt….
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Seminar zum Steuerstrafrecht

Am 18.09.2015 nahm ich am 10. Leipziger Steuerfachtag teil. Seminarthemen:     Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Steuerstrafrecht Durchsuchung und Beschlagnahme beim steuerlichen Berater Der Verdacht einer Steuerstraftat – Aktuelle Fragen und Probleme im Besteuerungsverfahren Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht www.steueranwalt-leipzig.de

Steuerberaterhaftung: DStR als Pflichtlektüre des Beraters?

Heute erhielt ich ein Werbeschreiben des Verlages C.H.Beck für ein Probeabo der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStR) ein. Darüber habe ich etwas die Stirn gerunzelt, da ich die DStR dort seit 2013 im Abo beziehe. Offensichtlich gibt es in der Werbemaschinerie bei C.H.Beck keine entsprechende Filterfunktion. Aber die Aufmachung des Werbeschreibens…
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