Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für eine Strafverteidigung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein können (Urteil vom 15.04.2010, Az. 4 K 2699/06).

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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