Steuerstrafverfahren dauern mitunder Jahre

Steuerstrafverfahren dauern mitunter Jahre. Im Dezember 2017 hat die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen meiner Mandanten gemäß § 153a StPO nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Die Verteidigung des Mandanten hatte ich bereits im Mai 2013 übernommen.

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