Rückabwicklung eines Anteilskaufs als rückwirkendes Ereignis

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.10.2009 entschieden, dass, wenn der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, der durch die Parteien des Kaufvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht wird, dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken kann (rückwirkendes Ereignis).

@ BFH, Urteil vom 28.10.2009, IX R 17/09

Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 741

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

www.steueranwalt-leipzig.de

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.