Liechtenstein-CD rechtfertigt Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung

Wer auf einer „Liechtenstein-CD“ mit steuerrelevanten Daten auftaucht, muss mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 09.11.2010, Az. 2 BvR 2101/09, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mittels der ein Beschwerdeführer geltend machte, dass die Daten einem Beweisverwertungsverbot unterlägen.

Das BVerfG hat offen gelassen, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Mittels der CD-Daten lasse sich jedenfalls ein Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung begründen. Auf diesen Anfangsverdacht gestützt sei eine Wohnungsdurchsuchung zulässig gewesen.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

www.steueranwalt-leipzig.de

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.