Keine Passivierung bei qualifiziertem Rangrücktritt

Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden.

@ BGH, Urteil vom 30.11.2011, I R 100/10

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.