Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Monat: August 2011

  • Keine Zusammenveranlagung bei Zweitfrau

    Kann ein Steuerpflichtiger, dessen Ehefrau im Pflegeheim im Wachkoma liegt, weiterhin zusammen veranlagt werden, wenn er bereits mit einer neuen Partnerin zusammen lebt und sogar mit ihr ein gemeinsames Kind hat? Nein, meinte das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 16.06.2011 (Az. 10 K 4736/07), ließ jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

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  • Liechtenstein-CD rechtfertigt Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung

    Wer auf einer „Liechtenstein-CD“ mit steuerrelevanten Daten auftaucht, muss mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 09.11.2010, Az. 2 BvR 2101/09, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mittels der ein Beschwerdeführer geltend machte, dass die Daten einem Beweisverwertungsverbot unterlägen.

    Das BVerfG hat offen gelassen, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Mittels der CD-Daten lasse sich jedenfalls ein Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung begründen. Auf diesen Anfangsverdacht gestützt sei eine Wohnungsdurchsuchung zulässig gewesen.

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  • Keine Bindung des Finanzamtes an unverbindliche Auskunft bei Änderung der Rechtslage

    Stellen Sie sich vor, Sie fragen beim Finanzamt nach, ob bestimmte Vorgänge umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei sind. Das Finanzamt teilt Ihnen schriftlich, aber „unverbindlich“ mit, dass nach Aktenlage keine Umsatzsteuerpflicht bestehe. Jahre später, nach einer Betriebsprüfung, ändert sich die Rechtslage bzw. die Rechtsauffassung des Finanzamtes. Nunmehr werden erstmals Umsatzsteuerbescheide erlassen für Vorgänge, die zunächst als umsatzsteuerfrei beurteilt wurden. Darf das Finanzamt erst hüh, dann hott sagen?

    Ja, meint der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 30.03.2011, Az. XI R 30/09. Ändere sich die einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegende Rechtslage, ist das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben gehindert, einen der geänderten Rechtslage entsprechenden erstmaligen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen. Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn das Finanzamt anderweitig einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Auf die Änderung der Rechtslage bzw. seiner Rechtsauffassung müsse das Finanzamt den Steuerpflichtigen auch nicht hinweisen.

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