Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Monat: Dezember 2010

  • Testkäufe in der Betriebsprüfung

    Welche Anforderungen sind an Testkäufe während einer Betriebsprüfung in einem Gastronomiebetrieb zu stellen? Hierzu hat sich das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 17.09.2010, Az. 4 K 1412/07 G, U, geäußert.

    Anhand von einzelnen Testkäufen in den Jahren 2005 und 2007 erstellte der Betriebsprüfer für das Streitjahr 2001 eine Ausbeutekalkulation, die zu Hinzuschätzungen führte. Das Finanzgericht Münster hielt dies für unzulässig. Testkäufe müssten die Verhältnisse des Verprobungszeitraums repräsentativ widerspiegeln. Hierfür sei eine zeitliche Nähe zwischen Verprobungszeitraum und Testkauf erforderlich, die sicherstellt, dass zum Zeitpunkt des Testkaufs dieselben betrieblichen Verhältnisse gegeben sind wie während des Verprobungszeitraums. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen, eine Neuausrichtung des Angebots, veränderte Marketingstrategien, Umbauten und/oder Erweiterungen, Veränderungen im Angestelltenbereich etc. gewährleisteten regelmäßig kein repräsentatives Abbild der Verhältnisse zum Verprobungszeitraum. Schließlich sei es erforderlich, die Ausbeutekalkulation auf eine repräsentative Anzahl von Testkäufen zu stützen.

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  • Bestandskraft von Steuerbescheiden auch bei Verstoß gegen EU-Recht

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (Urteil vom 16.09.2010, V R 57/09), dass ein Steuerbescheid auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar ist. Das Korrektursystem der §§ 172 ff. AO regelt die Durchsetzung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Ansprüche abschließend. Nach den Vorgaben des Unionsrechts muss das steuerrechtliche Verfahrensrecht auch keine weitergehenden Korrekturmöglichkeiten für Steuerbescheide vorsehen.

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  • Ohne Steuernummer kein Vorsteuerabzug

    Wenn eine Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination enthält, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger – vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

    Der BFH ließ offen, ob die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung zurückwirkt. Im Streitfall kam es auf diese Frage nicht an.

    @ BFH, Urteil vom 02.09.2010, V R 55/09

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  • Selbstanzeige ade?

    Die Bundesregierung will den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche weiter vorantreiben. Die Selbstanzeige soll nur dann zu völliger Straffreiheit führen, wenn alles offengelegt wird. Damit will sie einen Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige ausschließen.

    @ Pressemitteilung der Bundesregierung vom 08.12.2010

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  • Keine Zwangs-AdV

    Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides nicht aufzwingen darf.

    @ FG Köln, Urteil vom 08.09.2010, 13 K 960/08

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