Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Monat: Februar 2010

  • Rückabwicklung eines Anteilskaufs als rückwirkendes Ereignis

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.10.2009 entschieden, dass, wenn der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, der durch die Parteien des Kaufvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht wird, dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken kann (rückwirkendes Ereignis).

    @ BFH, Urteil vom 28.10.2009, IX R 17/09

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 741

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  • Betriebsprüfung bei Berufsgeheimnisträgern und unbestimmte Vorlageverlangen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.10.2009, Az. VIII R 78/05, entschieden, dass ein Verlangen des Finanzamtes zur Vorlage von Unterlagen in der Betriebsprüfung rechtswidrig und nicht vollstreckbar ist, wenn sich der Regelungsgehalt des Vorlageverlangens auch nicht durch Auslegung unter Berücksichtigung der dem Adressaten bekannten Umstände hinreichend klar ermitteln lässt. Darüber hinaus hat der BFH angemerkt, dass ein Vorlageverlangen in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig ist, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach nicht erwartet werden kann.

    Schließlich hat der BFH zu Vorlageverweigerungsrechten von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater) Stellung genommen: Vorlageverweigerungsrechte bestünden auch in der beim Berufsgeheimnisträger selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch könne das Finanzamt grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlich erscheinenden Unterlagen in neutralisierter Form verlangen.

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  • Bestimmte IT-Fachleute sind Freiberufler

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in 3 Urteilen vom 22.09.2009 entschieden, dass bestimmte IT-Fachleute als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibende anzusehen sind.

    So könne ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben, wenn er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut (Az. VIII R 63/06) oder als Leiter von IT-Projekten tätig ist (Az. VIII R 79/06). Auch ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik könne einen freien Beruf ausüben (Az. VIII R 31/07).

    Wesentlicher Grund für den Streit darüber, ob freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte vorliegen: Freiberufler sind mit ihren Einkünften aus selbständiger Tätigkeit – anders als Gewerbetreibende – nicht gewerbesteuerpflichtig.

    @ BFH, Urteil vom 22.09.2009, VIII R 63/06

    @ BFH, Urteil vom 22.09.2009, VIII R 79/06

    @ BFH, Urteil vom 22.09.2009, VIII R 31/07

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 497; 2010, 499 und 2010, 500

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  • Einspruchsrücknahme verstößt nicht gegen Treu und Glauben

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die – für den Steuerpflichtigen günstige – Rücknahme eines Einspruchs nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße und vom Finanzamt nicht als eine illoyale Rechtsausübung angegriffen werden könne. Das Institut von Treu und Glauben habe nicht die Funktion, verfahrensmäßige Fehler des Finanzamtes aufzufangen.

    @ BFH, Urteil vom 05.11.2009, IV R 40/07

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 720

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