DSL-Vertrag: Kein vorzeitiges Kündigungsrecht bei Umzug
Mittwoch, 11. Mai 2011 23:04
Ein Umzug in eine andere Stadt steht an, vielleicht aus familiären oder beruflichen Gründen. Leider hat man kürzlich erst einen Zwei-Jahres-Vertrag für einen DSL-Anschluss abgeschlossen. Kommt man bei Umzug vorzeitig aus diesem Vertrag heraus?
Nein, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 11.11.2010, Az. III ZR 57/10, entschieden. Der Inhaber eines DSL-Anschlusses habe jedenfalls dann kein Kündigungsrecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses technisch nicht möglich ist.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Telekommunikation | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf