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DSL-Vertrag: Kein vorzeitiges Kündigungsrecht bei Umzug

Mittwoch, 11. Mai 2011 23:04

Ein Umzug in eine andere Stadt steht an, vielleicht aus familiären oder beruflichen Gründen. Leider hat man kürzlich erst einen Zwei-Jahres-Vertrag für einen DSL-Anschluss abgeschlossen. Kommt man bei Umzug vorzeitig aus diesem Vertrag heraus?

Nein, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 11.11.2010, Az. III ZR 57/10, entschieden. Der Inhaber eines DSL-Anschlusses habe jedenfalls dann kein Kündigungsrecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses technisch nicht möglich ist.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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Thema: Telekommunikation | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf