Domainübertragung – Anspruch gegen den Treuhänder
Mittwoch, 11. Mai 2011 22:47
Wenn aus marken- oder namensrechtlichen Gründen um eine Domain gestritten wird, kann grundsätzlich nicht die Übertragung der Domain, sondern nur die Freigabe(erklärung) gegenüber der DENIC verlangt werden. Sinnvoller Weise sollte man vorher einen Dispute-Eintrag beantragen, sonst könnte sich ein Dritter die erstrittene Domain wegschnappen.
Anders, wenn jemand treuhänderisch eine Domain für einen anderen registriert. Dann hat der Treugeber gegen den Treuhänder nicht nur einen Freigabe-, sondern sogar einen Herausgabe- bzw. Umschreibungsanspruch gemäß § 667 BGB. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 197/08 (braunkohle-nein.de), entschieden.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Domain, Marken & Namen | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf