Beitrags-Archiv für die Kategory 'Insolvenzsteuerrecht'

Haftungsanspruch in der Insolvenz

Sonntag, 26. Februar 2012 22:16

Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger.

Erbringt der Schuldner einer noch nicht durchsetzbaren steuerrechtlichen Haftungsverbindlichkeit eine Zahlung an das Finanzamt, ist davon auszugehen, dass er dadurch seine Haftungsverbindlichkeit und nicht die ihr zugrunde liegende Steuerschuld des Dritten tilgen will.

Kommt der Zahlung des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger eine Doppelwirkung zu, weil dadurch neben der Forderung des Empfängers zugleich der gegen den Schuldner gerichtete Anspruch eines mithaftenden Dritten auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit erfüllt wird, kann die Leistung nach Wahl des Insolvenzverwalters sowohl gegenüber dem Leistungsempfänger als auch gegenüber dem Dritten als Gesamtschuldner angefochten werden (Bestätigung von BGH WM 2008, 363).

@ BGH, Urteil vom 19.01.2012, IX ZR 2/11

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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Thema: Insolvenzsteuerrecht, Verfahrens-/Prozessrecht | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Montag, 9. Januar 2012 22:59

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Frage zu befassen, wann die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer zu den Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehört. Eine Masseverbindlichkeit liege nur dann vor, wenn feststeht, dass das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, tatsächlich Teil der Insolvenzmasse ist (BFH, Urt. v. 08.09.2011 – II R 54/10).

Im Streitfall hatte der Insolvenzverwalter lediglich die “Freigabe” der selbständigen Tätigkeit des Schuldners gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt. Eine “echte Freigabe” – durch Entlassung des Fahrzeug aus der Insolvenzmasse fällt es in das insolvenzfreie Schuldnervermögen zurück – sei nicht ersichtlich und von der Vorinstanz (FG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010 – 8 K 236/09) auch nicht festgestellt. Das FG muss nun erneut zu entscheiden und dabei prüfen, ob das Fahrzeug gemäß §§ 36 InsO, 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO insolvenzfrei oder ob dieses Gegenstand einer echten Freigabe durch den Insolvenzverwalter war.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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