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Umsatzsteuerangabe bei Fernabsatzgeschäften
Donnerstag, 24. Juni 2010 22:52
Wer im Fernabsatz für Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen wirbt, muss darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält.
@ Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 04.10.2007, I ZR 22/05
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Info-Pflichten, Umsatzsteuer | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf