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Fotovoltaik: Kosten für Dacherneuerung keine Betriebsausgaben
Freitag, 24. Juni 2011 21:42
Wer sein altes asbesthaltiges Hausdach durch ein neues ersetzt, um eine (gewerbliche) Auf-Dach-Fotovoltaikanlage errichten zu können, kann die für die Dacherneuerung entstandenen Aufwendungen gleichwohl nicht steuermindernd als Betriebsausgaben abziehen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 20.01.2011, Az. 11 K 2735/08).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Einkommensteuer, Erneuerbare Energien | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf