Domainregistrierung durch Nichtberechtigten
Sonntag, 26. Februar 2012 22:22
a) Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.
b) Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.
@ BGH, Urteil vom 18.01.2012, I ZR 187/10
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Thema: Domain | Kommentare (0) | Autor: RA Deutschendorf