Abmahnung Sandhage / Rauscher – Rückzieher vor dem Landgericht Dresden

Mein Mandant, ein auf eBay tätiger Uhren- und Schmuckhändler, wurde Ende September 2011 mit einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Dresden konfrontiert (Aktenzeichen: 3 O 2328/11 EV). Beantragt wurde die einstweilige Verfügung von Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin, der im Namen von George A. Rauscher („watchoo.de“) auftrat.

Gegenstand der einstweiligen Verfügung waren (angebliche) Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten und die (angeblich) unzulässige Verwendung bestimmter AGB-Klauseln. Gegen die einstweilige Verfügung legte ich für meinen Mandanten Widerspruch ein und beantragte die Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen (neues Aktenzeichen: 41 HK O 324/11 EV). In meiner Widerspruchsbegründung rügte ich die mangelnde Prozessvollmacht und machte u. a. geltend, dass die Rechtsverfolgung rechtsmissbräuchlich sei. Es wurde Termin zur mündlichen Verhandlung für den 02.12.2011, 10:00 Uhr bestimmt.

Am Vorabend der mündlichen Verhandlung nahm Rechtsanwalt Sandhage den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Der Verhandlungstermin wurde somit aufgehoben. Das Abmahnduo Sandhage / Rauscher trägt jetzt die Kosten des Verfahrens.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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Autor: RA Deutschendorf
Datum: Dienstag, 6. Dezember 2011 23:15
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